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Briefmarken

Sammeln Sie Briefmarken, Münzen und Schmuck für die Mission

Eine willkommene Finanzhilfe für die Arbeit unserer Missionare sind gebrauchte (ausgeschnitten mit 1cm Rand) und postfrische Briefmarken, ganze Briefmarken-Sammlungen, alte Münzen sowie alter Schmuck.

Messbund

Der Messbund der Missionare von Mariannhill wurde schon von unserem Gründer Abt Franz Pfanner ins Leben gerufen. Mehrmals von den Päpsten des 20. Jahrhunderts wurde er gesegnet; zuletzt von Papst Johannes Paul II. am 22. September 1984. In diesen Messbund können Lebende und Verstorbene aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme und besteht für dauernd, auch über den Tod eines Mitgliedes hinaus. Die Höhe der einmaligen Aufnahmegebühr bestimmen Sie selbst. Der Betrag kommt dem Missionswerk der Missionare von Mariannhill zugute.

Die Aufnahme in den Messbund wird durch Zusendung eines Bildchens bestätigt.

Täglich werden für Mitglieder und Wohltäter zwei Hl. Messen gefeiert, eine für die Lebenden und eine für die Verstorbenen.

Mess-Stiftungen

Mess-Stiftungen sind ein seit Jahrhunderten gepflegter Brauch. Die Stifterin/der Stifter bestimmt das Anliegen und gibt dafür, schon zu Lebzeiten, einen Geldbetrag. Einzelheiten über die Schaffung einer Mess-Stiftung werden individuell und vertraglich geregelt (Höhe, Laufzeit und Anliegen der Stifterin/des Stifters). Es wird ein Stiftungsvertrag erstellt und der Stifterin/dem Stifter ausgehändigt.

Mess-Stipendien

Eine Heilige Messe

wird in einfacher, würdiger Form nach der Meinung der Stifterin/des Stifters gefeiert. Als Messstipendium werden 5 Euro erbeten.

Gregorianische Messe

Auf Papst Gregor den Großen geht der Brauch zurück, für einen Verstorben an 30 aufeinander folgenden Tagen eine Hl. Messe feiern zu lassen, um die Erlösung aus der Läuterung zu erbitten. Es wird berichtet: Als Gregor Abt von St. Andreas war, ließ er für den verstorbenen Mönch Justus dreißig Hl. Messen hintereinander feiern. Dieser Zeitraum war eine damals übliche Trauerzeit. Nach Ablauf dieser Zeit meldete sich der verstorbene Mönch und teilte in einer Vision seine Befreiung aus dem Ort der Läuterung mit. Eine Gregorianische Messe kann nur für eine verstorbene Person gefeiert werden. Als Gabe werden 200 Euro erbeten.

Feier der Hl. Messe nach dem Tode

Manche Gläubige sagen: „Wer wird nach meinem Tode für mich Hl. Messen bestellen – wer wird an mich denken und für mich beten?” Im Testament können Sie bestimmen, dass nach Ihrem Tode aus dem Nachlass ein bestimmter Betrag für die Feier von Hl. Messen an uns weiterzugeben ist.

Nachlass/Testatment

Neben einer direkten Spende möchten wir zwei weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung vorstellen: Eine einfache Form der Unterstützung ist das zinslose Darlehen. Der Betrag, den Sie uns zur Verfügung stellen, bleibt Ihr Eigentum. Das Geld wird angelegt, der Zinsertrag wird ungeschmälert dem Projekt zugeführt, welches Sie unterstützen möchten. Er ist für uns als gemeinnützige Körperschaft steuerbefreit.
Das Darlehen können Sie jederzeit kündigen und Sie erhalten dann den Betrog ohne jeden Abzug zurück.
Wir empfehlen Ihnen durch eine Verfügung festzulegen, ob im Todesfalle das Geld als Spende bei den Missionaren von Mariannhill verbleiben darf oder wem es sonst zugeführt werden soll.

Neben dem zinslosen Darlehen können Sie uns auch in Ihrem Testament neben Ihren lieben Erben mit einem Vermächtnis bedenken. Sollten Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie uns natürlich auch als Erben einsetzen. Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftssteuer den Mariannhiller Projekten zufließt.
Uns Missionaren von Mariannhill ist es jedoch wichtig, dass solche Verfügungen gut durchdacht sind und dass sie keine Verstimmung oder gar Unfrieden in der Verwandtschaft auslösen.
Es ist wichtig, dass solche Spenden oder Vermächtnisse vorher gut und vertraulich besprochen werden.

Als Ansprechpartner steht Ihnen dazu unser Provinzökonom Herr Siegfried Schilling, Mariannhillstr. 1, 97074 Würzburg, Telefon 0931-79699-98, Fax 0931-79699-97, Email prokura@mariannhill.de zur Verfügung.

Taufgabe

„Was kostet ein Heidenkind?” So wird oft gefragt, als ob Kinder gekauft werden könnten. Ein Kind ist schließlich keine Handelsware. Im 19. Jahrhundert war dies jedoch anders. Da verlangten Sklavenhändler auf der Insel Sansibar für ein Kind 1 Guinee = 21 englische Schilling. Daraus hat sich das Projekt „Taufgabe” mit seinem symbolischen Wert von 21 Euro, beziehungsweise früher 21 Mark, entwickelt. Die Erziehung von Kindern kostet auch heute in der Mission Geld, ja sogar viel Geld. Sie müssen ernährt und gekleidet werden. Es genügt nicht, sie nur zu taufen. Sie brauchen eine christliche Erziehung und eine gute Berufsausbildung. Dazu braucht es Kindergärten und Schulen, Lehr- und Ausbildungsstätten, Katechisten und Lehrer. Durch eine „Taufgabe” oder ein „Patengeschenk” für die Mission tragen Sie zur Erziehung und Ausbildung eines jungen Christen bei. Es geht dabei um eine Hilfe, die wir den Kirchen in der Mission zukommen lassen möchten. Vielfach wird mit der „Taufgabe” ein bestimmter Name erbeten. Es ist Ausdruck des Wunsches, eine geistliche Verantwortung für einen anderen Menschen zu übernehmen und mit ihm durch das Gebet verbunden zu bleiben.

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