Mess-StiftungenMess-Stiftungen sind ein seit Jahrhunderten gepflegter Brauch. Die Stifterin/der Stifter bestimmt das Anliegen und gibt dafür, schon zu Lebzeiten, einen Geldbetrag. Einzelheiten über die Schaffung einer Mess-Stiftung werden individuell und vertraglich geregelt (Höhe, Laufzeit und Anliegen der Stifterin/des Stifters). Es wird ein Stiftungsvertrag erstellt und der Stifterin/dem Stifter ausgehändigt. Fragen Sie uns:
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